110 Jahre DLRG: Aufenthalt am Wasser sicher wie nie

Pressemitteilung

Fulda, 24.10.2023

110 Jahre DLRG: Aufenthalt am Wasser sicher wie nie

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) ist 110 Jahre alt geworden. Am 19. Oktober 1913 in Leipzig gegründet, bewahrt die Organisation seitdem Menschen vor dem Ertrinken. Rund 580.000 Mitglieder haben die Wasserretter aktuell in ihren Reihen.

Regelmäßig sind die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der DLRG sowohl an Binnengewässern als auch an den deutschen Küsten der Nord- und Ostsee anzutreffen. Allein 2022 trugen circa 42.000 Rettungsschwimmerinnen und -schwimmer dazu bei, die Badestellen im ganzen Land abzusichern. Laut Statistik retteten sie dabei 1.307 Menschen das Leben.

Der Trend, dass vor allem immer weniger Kinder Schwimmen lernen, bereitet den Wasserrettern indes große Sorgen. Nur gut 40 Prozent der Jungen und Mädchen beendeten die Grundschule als sichere Schwimmer, musste die DLRG feststellen. Grund hierfür ist nicht zuletzt die hohe Zahl von Schwimmbadschließungen. „Es müssen mehr Bäder saniert und neue gebaut werden, um eine qualifizierte Schwimmausbildung für alle Kinder zu ermöglichen – und auch, um Rettungsschwimmer ausbilden zu können“, fordert Ute Vogt, Präsidentin der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft.

Dass auf die Helferinnen und Helfer nicht nur am bzw. auf dem Wasser Verlass ist, haben sie zuletzt wieder eindrucksvoll unter Beweis gestellt. So evakuierten und retteten die Einsatzkräfte beispielsweise zahlreiche Menschen während der Flutkatstrophe 2021 in Südwestdeutschland und halfen flächendeckend, die Corona-Krise zu bewältigen.

Umso weniger Verständnis haben die DLRG-Mitglieder und ihre Präsidentin, dass immer noch zwischen den Einsatzkräften von einerseits Feuerwehr und Technischem Hilfswerk und andererseits denen der Hilfsorganisationen unterschieden wird. So genießen die Angehörigen der DLRG im Bevölkerungsschutz beispielsweise nicht den vergleichbaren Versicherungsschutz wie Feuerwehrleute und haben auch kein Recht auf Freistellung durch den Arbeitgeber.

„Staatliche und private Helferinnen und Helfer dürfen nicht länger ungleich behandelt werden“, mahnt die DLRG-Präsidentin. Die Länder seien entsprechend gefordert, ihre Gesetze anzupassen. Ein Muster- oder Rahmengesetz auf Bundesebene könnte helfen, perspektivisch bundesweit einheitliche Regelungen zu erreichen.

 

Foto: DLRG

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